Theorie/ Theoretische Mindestausbildung

Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

Klasse Mofa

Mofa

Mindestalter: 15 Jahre

Klasse AM

AM

Mindestalter: 16 Jahre

Klasse A1

A1

Eingeschlossene Klasse: AM

Mindestalter: 16 Jahre

Klasse A2

A2

Eingeschlossene Klassen: AM, A1

Mindestalter: 18 Jahre

Klasse A

Eingeschlossene Klasse: AM,A1,A2

Mindestalter:

24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg                         
21 Jahre für dreirädrige Kfz mit mehr als   15 kW
20 Jahre für Krafträder bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2,nur praktische Prüfung erforderlich

Klasse B

B

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Mindestalter:

18 Jahre,

17 Jahre bei begleitetem Fahren

Klasse BE

BE

Mindestalter:

18 Jahre,

17 Jahre bei begleitetem Fahren

Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich

Klasse B96

B96

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Mindestalter:

18 Jahre,

17 Jahre bei begleitetem Fahren 

Fahrerlaubnis der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine Führerscheinklasse)  

Klasse C1


C1

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich

Klasse C1E

C1E

Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern D1 vorhanden

Mindestalter: 18 Jahre

Vorbesitz Führerscheinklasse C1 erforderlich

Klasse C

C

Eingeschlossene Klasse: C1

Mindestalter:

21 Jahre

18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1)

Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich

Klasse CE

CE

Eingeschlossene Klassen: BE, C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz D)

Mindestalter:

21 Jahre

18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1)

Vorbesitz Führerscheinklasse C erforderlich

Klasse D1

D1

Mindestalter:

21 Jahre

18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1)

Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich

Klasse D1E

D1E

Eingeschlossene Klassen: BE und C1E bei Vorbesitz von C1

Mindestalter:

21 Jahre

18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1)

Vorbesitz Führerscheinklasse D1 erforderlich

Klasse D

D

Eingeschlossene Klasse: D1

Mindestalter:

24 Jahre

23/21/20/18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkung 3)

Vorbesitz Führerscheinklasse B erforderlich

Klasse DE

DE

Eingeschlossene Klassen: BE, D1E sowie C1E sofern C1 bereits im Vorbesitz

Mindestalter:

24 Jahre

23/21/20/18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkung 3)

Vorbesitz Führerscheinklasse D erforderlich

Klasse L

L

Mindestalter: 16 Jahre

Klasse T

T

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Mindestalter: 16 Jahre

 

Anmerkungen:

 

1)Zu den Klassen C und CE: Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer nach Erwerb der Grundqualifikation nach §4, Abs. 1, Nr. 1BKrFQG (Berufskraftfahrer-Qualifikation-Gesetz) sowie für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf.

2)Zu den Klassen D1 und D1E: Das Mindestalter 18 Jahre gilt für Fahrer in oder nach der Berufsausbildung zum „Berufskraftfahrer“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ bzw. eines anerkannten vergleichbaren Ausbildungsberuf. 

3)Zu den Klassen D und DE: Die Altersgrenzen unterhalb von 24 Jahren orientieren sich an den detaillierten Vorgaben des BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.

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