Verkehrseinrichtungen
lfd. Nr. | Zeichen und Zusatzzeichen | Ge- oder Verbote Erläuterungen |
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Abschnitt 1 Einrichtungen zur Kennzeichnung von Arbeits- und Unfallstellen oder sonstigen vorübergehenden Hindernissen | ||
1 |
Absperrschranke
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2 |
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3 |
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4 |
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5 |
Leitkegel
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6 |
Fahrbare Absperrtafel
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7 |
Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil
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zu 1 bis 7 | Ge- oder Verbot
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8 |
Richtungstafel in Kurven
| Die Richtungstafel in Kurven kann auch in aufgelöster Form angebracht sein. |
9 |
Leitplatte
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10 |
Leitmal
| Leitmale kennzeichnen in der Regel den Verkehr einschränkende Gegenstände. Ihre Ausführung richtet sich nach der senkrechten, waagerechten oder gewölbten Anbringung beispielsweise an Bauwerken, Bauteilen und Gerüsten. |
Abschnitt 3 Einrichtung zur Kennzeichnung des Straßenverlaufs | ||
11 |
Leitpfosten (links) (rechts)
| Um den Verlauf der Straße kenntlich zu machen, können an den Straßenseiten Leitpfosten in der Regel im Abstand von 50 m und in Kurven verdichtet stehen. |
Abschnitt 4 Warntafel zur Kennzeichnung von Fahrzeugen und Anhängern bei Dunkelheit | ||
12 |
Parkwarntafel
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